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   LG Karlsruhe, 27.10.2006 - 3 O 255/05   

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https://dejure.org/2006,36130
LG Karlsruhe, 27.10.2006 - 3 O 255/05 (https://dejure.org/2006,36130)
LG Karlsruhe, Entscheidung vom 27.10.2006 - 3 O 255/05 (https://dejure.org/2006,36130)
LG Karlsruhe, Entscheidung vom 27. Oktober 2006 - 3 O 255/05 (https://dejure.org/2006,36130)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Grenzen des Gutglaubensschutz im Gebrauchtwagenhandel mit Leasingfahrzeugen: Herausgabeanspruch für das sicherungsübereignetes Fahrzeug nach Verzicht des Erwerbers/unrechtmäßigen Besitzers auf die Vorlage des Kraftfahrzeugbriefes

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Grenzen des Gutglaubensschutzes im Gebrauchtwagenhandel mit Leasingfahrzeugen; Herausgabeanspruch für ein sicherungsübereignetes Fahrzeug nach Verzicht des Erwerbers/unrechtmäßigen Besitzers auf die Vorlage des Kraftfahrzeugbriefs

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 20.09.2004 - II ZR 318/02

    Auslegung einer Sicherungsvereinbarng

    Auszug aus LG Karlsruhe, 27.10.2006 - 3 O 255/05
    Das gemäß § 930 BGB erforderliche Besitzmittlungsverhältnis wird aus der Sicherungsabrede (Stillschweigen) abgeleitet, auch wenn diese keine ausdrückliche Regelung über Rechte und Pflichten enthält (BGB, NJW-RR 2005, 280, 281 m. w. N.).

    Sie hat daher entweder den Nachweis zu erbringen, dass zwischen der Firma ... und der Beklagten keine Einigung über einen Eigentumsübergang auf die Beklagte erfolgt ist, oder dass diese im Zeitpunkt des Erwerbs bösgläubig war (BGH, NJW-RR 2005, 280, 281 m. w. N.; OLG Saarbrücken, Urteil vom 10.08.2006, Az.: 8 U 484/05-135, zit. nach juris).

    Allerdings hat die Weggabe des PKW durch die Firma ... als Besitzmittlerin gegenüber der Klägerin nicht zu einem Abhandenkommen des Sicherungsguts nach § 935 BGB aufseiten der Klägerin geführt (BGH, NJW-RR 2005, 280, 281).

  • OLG Köln, 25.11.2003 - 4 U 9/03

    Bösgläubigkeit beim Erwerb eines Kfz; Kein Besitzverlust durch polizeiliche

    Auszug aus LG Karlsruhe, 27.10.2006 - 3 O 255/05
    Das Risiko, dass der veräußernde Gebrauchtwagenhändler nicht verfügungsberechtigt ist, geht der Erwerber - hier die Beklagte - in diesen Fällen sehenden Auges ein (BGH, NJW 1996, 2226, 2227 m. w. N.; vgl. auch OLG Köln, NZV 2004, 588, 589).

    Glaubt der unrechtmäßige Besitzer, nicht zur Herausgabe verpflichtet zu sein, muss er für diesen Rechtsirrtum einstehen, wenn er fahrlässig gehandelt hat (OLG Köln, NZV 2004, 588, 589).

  • BGH, 13.05.1996 - II ZR 222/95

    Anforderungen an den guten Glauben beim Eigentumserwerb unter

    Auszug aus LG Karlsruhe, 27.10.2006 - 3 O 255/05
    Das Risiko, dass der veräußernde Gebrauchtwagenhändler nicht verfügungsberechtigt ist, geht der Erwerber - hier die Beklagte - in diesen Fällen sehenden Auges ein (BGH, NJW 1996, 2226, 2227 m. w. N.; vgl. auch OLG Köln, NZV 2004, 588, 589).
  • OLG Koblenz, 19.12.1996 - 5 U 427/96

    Verkauf eines Traktors ohne Fahrzeugbrief - Bösgläubigkeit

    Auszug aus LG Karlsruhe, 27.10.2006 - 3 O 255/05
    Ist der Veräußerer nicht im Besitz des Briefes, und kann er ihm daher dem Erwerber nicht vorlegen, besteht regelmäßig - wie auch hier - Anlass, an der Verfügungsbefugnis zu zweifeln (OLG Koblenz, RuS 1997, 370).
  • BGH, 16.10.2003 - IX ZR 55/02

    Besitzverhältnisse an einem im unmittelbaren Besitz des Geschäftsführers einer

    Auszug aus LG Karlsruhe, 27.10.2006 - 3 O 255/05
    Dabei wird die zugunsten der Beklagten geltende Eigentumsvermutung nicht allein dadurch widerlegt, dass die Klägerin den KFZ-Brief in Besitz hat (BGH, NJW 2004, 217 ff.).
  • BGH, 19.09.2003 - V ZR 360/02

    Haftung des bösgläubigen Besitzers

    Auszug aus LG Karlsruhe, 27.10.2006 - 3 O 255/05
    Die Klägerin hat gemäß §§ 990 Abs. 2, Abs. 1, 280 Abs. 2, 286 Abs. 1 BGB einen Anspruch auf Zahlung von 17.820,00 EUR (vergl. BGH, NJW 2003, 3621, 3622).
  • OLG Saarbrücken, 10.08.2006 - 8 U 484/05

    Eigentumsvorbehalt - Wer erwirbt Eigentum an einem vom Erblasser unter

    Auszug aus LG Karlsruhe, 27.10.2006 - 3 O 255/05
    Sie hat daher entweder den Nachweis zu erbringen, dass zwischen der Firma ... und der Beklagten keine Einigung über einen Eigentumsübergang auf die Beklagte erfolgt ist, oder dass diese im Zeitpunkt des Erwerbs bösgläubig war (BGH, NJW-RR 2005, 280, 281 m. w. N.; OLG Saarbrücken, Urteil vom 10.08.2006, Az.: 8 U 484/05-135, zit. nach juris).
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